AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Stand 01.01.2013

 

 

1. Geltungsbereich

Für unsere Geschäftsabwicklung und alle Lieferungen und Leistungen gelten ausnahmslos unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung im Einzelnen abgeändert werden. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind generell nicht Vertragsgegenstand. Mit Auftragserteilung sind unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen uneingeschränkter Vertragsbestandteil.

 

2. Angebote

Unsere Angebote sind stets freibleibend. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht ausdrücklich vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind insbesondere dann an uns unaufgefordert zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht an uns erteilt wird.

 

3. Vertragsabschluss

Der Besteller ist an seinen Auftrag gebunden. Der unzulässige Widerruf eines bereits erteilten Auftrages berechtigt uns, vom Auftraggeber 20% der Auftragssumme zuzüglich Mehrwertsteuer als Schadenersatz zu verlangen. Der Auftrag wird für uns erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bindend. Sie ist für Gegenstand, Umfang, Preis und sonstige Bedingungen unserer Lieferungen und Leistungen maßgebend, falls der Auftraggeber ihrem Inhalt nicht genau detailliert begründet, schriftlich widerspricht. Der Widerspruch muss innerhalb einer Woche erfolgen. Für diese Frist gilt jeweils das Datum des Poststempels von der Absendung der Auftragsbestätigung und Rücksendung des Widerspruches.

Nebenabreden sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Vereinbarungen gelten vorbehaltlich nachweislicher Rechen- oder Schreibfehler und Irrtum.

 

4. Preise

Unsere Preise sind freibleibende Nettopreise ab unserem Firmensitz und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, nach dem im Zeitpunkt unserer Lieferungen und Leistungen gesetzlich vorgeschriebenen Satz. Treten in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Ausführung unserer Lieferungen und Leistungen Änderungen in den Preisgrundlagen z.B. durch Lohn- oder Material Preiserhöhungen ein, behalten wir uns die angemessene Anpassung unserer Preise vor. Abrechnung erfolgt nach unseren jeweils gültigen Preislisten entsprechend erbrachter Lieferungen und Leistungen, soweit im Einzelnen nicht befristete Festpreise vereinbart wurden.

 

5. Lieferzeiten

Die für unsere Lieferungen und Leistungen angegebenen Lieferzeiten sind sorgfältig ermittelte Annäherungswerte. Sie setzen die vollständige Klärung aller technischen Einzelheiten des Auftrages voraus. Verbindliche Liefertermine sind ausdrücklich zu vereinbaren und bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Vorleistungen müssen frist- und fachgerecht ausgeführt sein. Verzögerungen, die nicht von uns zu vertreten sind, wie höhere Gewalt, ungünstige Witterung, behördliche Verfügungen, Streik, Verkehrsstörungen, Ausbleiben von Roh- und Hilfsstoffen oder ähnliche Ursachen, haben angemessene, aufschiebende Wirkung. Zwingende Einflüsse berechtigen uns, teilweise oder ganz vom Auftrag zurückzutreten. Bei berechtigter Auftragskündigung durch uns ist der Auftraggeber verpflichtet, eine angemessene Entschädigung für Dispositionsaufwand zu bezahlen.

 

6. Leistungen des Auftraggebers

  1. Einholen der behördlichen Genehmigung, wie Baugenehmigung, Betriebserlaubnis, Nutzungsänderung usw.
  2. Beschaffung der kompletten Baueingabeunterlagen (Baumappen, Pläne, Statik usw.), soweit diese Leistung nicht vertraglich durch uns vereinbart ist.
  3. Bauseitige Vorbereitungs-, Wartungs- und Nachbehandlungsarbeiten sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik, einschlägigen DIN- und VOB-Vorschriften, von anerkannten Fachkräften auf eigene Kosten termin- und fachgerecht auszuführen.
  4. Stellung von Wasser und Strom direkt an der Baustelle.
  5. Sicherstellung einer Zufahrt direkt zur. Durch unzureichende Zufahrt verursachte Kosten werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

 

7. Haftung des Auftraggebers

  1. Für die rechtzeitige, fachgerechte Erfüllung aller bauseitigen Leistungen.
  2. Für fahrlässigen, sorglosen Umgang mit unseren Baustelleneinrichtungen und angelieferten Materialien

 

8. Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart sind Zahlungen vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschritt, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an welchem wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, letzterer nur auf Grund besonderer Vereinbarungen hereingenommen, Wechselkosten und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Bei     Zahlungsverzug     sind     –    vorbehaltlich    der    Geltendmachung    weiteren Verzugsschadens  – Verzugszinsen  in  Höhe  von  7%  über dem  Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu bezahlen, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarf. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder löst er einen Wechsel  oder Scheck am Fälligkeitstage nicht ein, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fällig.  Wir  sind   in   diesem  Falle   berechtigt,   vom  Auftraggeber  für  unsere   noch ausstehenden    Lieferungen    Vorauskasse    zu    verlangen    oder    vom    Vertrag zurückzutreten.   Das   Gleiche   gilt   bei   Erhalt   ungünstiger   Auskünfte   über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluss.

 

9. Gewährleistung

Die Gewährleistung für die von uns ausgeführten Leistungen richtet sich nach den jeweils hierfür gültigen gesetzlichen Bestimmungen und Fristen. Für die gelieferten Maschinen und sonstigen Warenlieferungen übernehmen wir die Gewährleistung, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen zur Gänze nachgekommen ist, im Rahmen   der Garantiebestimmungen der Erzeugerfirma und beschränkt in der Weise, dass wir innerhalb dieser Zeit diejenigen Teile ausbessern oder ersetzen, die nachweisbar infolge Materialfehlers oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar geworden sind. Für Kosten einer durch den Käufer selbst durchgeführten Mangelbehebung haben wir nur dann aufzukommen, wenn wir hierzu eine schriftliche Zustimmung gegeben haben. Der   Anspruch   auf   Mangelhaftung   erlischt   dann,   wenn    ein   Schaden   durch unsachgemäße Behandlung,  Anwendung von  Gewalt und  dergleichen  verursacht worden   ist   (z.B.   Nichteinhaltung der Gebrauchsanleitung usw.) Alle weitergehenden Ansprüche wie Schadenersatz, Verdienstentgang, Produktionsausfall und dergleichen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

10. Abnahme

Soweit eine der beiden Vertragsparteien eine Bauabnahme verlangt, ist spätestens innerhalb von 12 Werktagen der Abnahmetermin durchzuführen. Bei Abwesenheit einer der beiden Vertragsparteien ist das schriftliche Abnahmeprotokoll umgehend der abwesenden Vertragspartei zuzuleiten. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung. Hat der Auftraggeber die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Nutzung als erfolgt.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlungen des Auftraggebers und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklage, ist der für den Sitz unserer Firma zuständige Gerichtsort.

 

12. Eigentumsvorbehalt

Für unsere Lieferungen behalten wir uns bis zum Ausgleich unserer sämtlichen Forderungen gegen den Auftraggeber, gleich aus welchem Rechtsgrund, das Eigentum vor. Bei laufenden Rechnungen gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere laufenden Saldenforderungen. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung über die gekaufte Ware nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Bei teilweiser oder gänzlicher Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers sind Warenrückholung, Demontage, Einstellung weiterer Lieferungen und dgl. sofort ohne gerichtliche Schritte zulässig. In Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, wird Schadenersatz geltend gemacht. Es wird ausdrücklich verlängerter Eigentumsvorbehalt vereinbart.

 

13. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages in seinen übrigen Teilen nicht berührt.

 

BHB Anlagentechnik GmbH

Hauptstr. 25

94556 Neuschönau

 

Download: BHB AGBs 13_01_01